MyGreenfee.com Frühjahrsaktion 2019

Frühjahrsaktion – Limitiertes Einführungsangebot für Golfanlagen

Anlagen, die zum Saisonauftakt 2019 neu dabei sind, nutzen das Portal kostenlos und unverbindlich ohne Abtretung einer Provision* bis Ende August 2019.

MyGreenfee.com – DAS Online-Portal zur Greenfee Vermarktung

Der Golfer von heute möchte Dienstleistungen online vergleichen und im Internet direkt buchen und bezahlen können. Bei Reisen, Hotels, Mietwagen etc. haben sich daher zahlreiche Online-Portale erfolgreich etabliert.

Mit MyGreenfee.com, dem ersten Greenfeeportal im deutschsprachigen Raum, können nun auch Golfanlagen ihren Gästen solch einen Service anbieten und dabei vor allem schwach gebuchte Zeiten offerieren ­– und das quasi kostenlos für teilnehmende Golfanlagen.

Hier Angebot unverbindlich anfordern!

Warum sollten auch Sie MyGreenfee.com nutzen?

• Bezahlung erfolgt direkt bei Buchung per Kreditkarte – sicherer Bezahlvorgang
• Nutzung möglich unabhängig von Clubverwaltungssoftware
• Nutzung möglich unabhängig von Startzeitenvergabe
• Zeitgemäßer Service ohne No-Show Risiko
• Werbeeffekt: Präsenz auf dem Portal, in diversen Newslettern, bei Facebook und bei allen MyGreenfee.com Partnern
• Kein Kostenrisiko: kein Investitionskapital nötig, Abrechnung erfolgt über Provisionsmodell
• Einfachste Bedienung – für Golfer und Golfclub Mitarbeiter
• Echte Chance zur Neukundengewinnung und Greenfee-Umsatzsteigerung
• Einsatz als „Yield Management“ Marketingtool
• Ortsunabhängige Buchungen mit der MyG-reenfee.com Android und IOS App
• Ausführliche Schulung kostenfrei bei Anbindung der Anlage sowie Betreuung und Hilfestellung über gesamte Nutzungsdauer

*lediglich Clearing-Kosten für Bezahlprovider

Seminarwoche 2019 erfolgreich gestartet

Mit enormem Teilnehmer-Zuspruch ist die Albatros Seminarwoche 2019 in Karlsruhe am Firmensitz der Albatros erfolgreich gestartet. An insgesamt fünf Seminartagen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten bilden sich Mitarbeiter von Golfanlagen fort in der Nutzung und Anwendung der Albatros Software. Dabei werden sowohl die Grundlagen und Funktionen ausführlich vermittelt, als auch praktische Beispiele anhand von Übungsaufgaben erarbeitet und eingeübt.

Über die reine Fortbildung hinaus bieten die Seminartage eine ideale Möglichkeit, sich mit anderen Golfanlagen-Mitarbeitern über die tägliche Arbeit im Club und mit der Software auszutauschen. Wie überall gilt auch im Golf, dass ein gutes Netzwerk durch nichts zu ersetzen ist.

Wir freuen uns auf die Arbeit mit den Kunden an den kommenden Seminartagen und freuen uns, auch in Zukunft zahlreiche Fortbildungen anbieten zu können.

 

Neu bei Albatros: Nils Scheller

Wir begrüßen voller Stolz Nils Scheller neu im Albatros-Team! Nils Scheller wird in der Vertriebs- und Kundenbetreuung im Norden Deutschlands für Albatros tätig sein. Er wird dabei von unserem neuen Vertriebsoffice in der Nähe von Hamburg aus aktiv und kann daher endlich auch unsere Clubkunden in Norddeutschland und dem angrenzenden europäischen Ausland dank kurzer Wege intensiv betreuen.

Nils Scheller war zuvor viele Jahre im Clubmanagement tätig und kennt die Themen, Aufgaben und „Nöte“ der Clubsekretariate und Clubmanager aus erster Hand. Nach vielen erfolgreichen Jahren bei der GolfRange GmbH in Augsburg und Hamburg war Nils Scheller zuletzt sehr erfolgreich als Geschäftsführer des Golfclub An der Pinnau tätig.
Als hervorragender Golfer verfügt Nils Scheller daher nicht nur über zahlreiche Kontakte in der Golfbranche, sondern ist auch echter Profi in der Arbeit mit der Albatros-Software.

Wir freuen uns sehr, Nils Scheller bei uns im Team begrüßen zu dürfen und sind uns sicher, dass er vor allem auch für unsere Kunden eine echte Bereicherung in der Beratung und Unterstützung der täglichen Arbeit mit Albatros sein wird.

Albatros Hotline – am Montag, 19.11.2018 nachmittags nicht erreichbar!

Am kommenden Montag, den 19.11.2018 finden ab 16 Uhr mehrstündige, nicht aufschiebbare Wartungsarbeiten an der Telefonanlage bei Albatros statt. Während dieser Zeit ist das Albatros-Team telefonisch leider nicht erreichbar. Daher können Kunden insbesondere die gewohnte Support-Hotline „+49 721 183 49 44“ in diesem Zeitraum vorübergehend nicht erreichen.

Für absolute Notfälle steht den Kunden die Notfall-Mobilnummer +49 171 100 78 96 zur Verfügung, unter der unser Supportteam dennoch erreichbar bleibt. Ebenso können Kunden das Serviceteam jederzeit per E-Mail anschreiben, das sich dann umgehend meldet.

Ab Dienstag, den 20.11.2018 stehen den Kunden das Albatros-Team dann ab 9 Uhr wieder wie gewohnt unter allen Durchwahlen zur Verfügung.

Comeback des Jahres – pro2shop wieder mit Albatros

 

Mit  großer Freude begrüßen wir „pro2shop“´, den ProShop im GC Mülheim an der Ruhr, wieder als Kunden bei Albatros. Nachdem der Golfclub leider vor Jahresfrist entschieden hatte, nach jahrelanger Zusammenarbeit den CVS-Anbieter zu wechseln und ein im Golfmarkt noch neues Softwarepaket einzusetzen, stellte sich recht schnell heraus, dass dieser bezüglich der Mehrmandantenfähigkeit und der DSGVO nicht alle Anforderungen erfüllen konnte, die Albatros mit seinem Mehrmandantenmodell problemlos abbildet.

Daher fiel die Entscheidung noch vor Saisonbeginn 2018, dass die pro2shop wieder zum bewährten Softwareanbieter Albatros zurück kehren will. Ein Wunsch, dem wir gerne nachgekommen sind.

Wir sind daher stolz, pro2shop wieder als Kunden betreuen zu dürfen und werden das Proshop-Team gerne mit unserem gewohnt erstklassigen Service betreuen!

www.pro2shop.de

DSGVO – FAQ zum Thema Fotografieren

Unser Partner und DSB, die Firma CompCor, informiert unsere Kunden aktuell zum Thema „Fotografieren“ ganz allgemein, nachdem es hierzu immer größere Verunsicherung in den Golfclubs im Zuge der Neuordnung der DSGVO gibt.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) hat zwei neue FAQs zum Thema „Fotografieren im Fokus der DS-GVO“ bereitgestellt, davon ein Dokumente speziell für Vereine:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-fotografieren-und-datenschutz-wir-sind-im-bild/

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-veroeffentlichung-von-fotos-speziell-fuer-vereine/

Die FAQs werden durch den LfDI BW regelmäßig um weitere Dokumente ergänzt. Es lohnt sich daher, hier immer wieder vorbeizuschauen.

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faqs/

Die bisherigen CompCor-Vorlagen und Dokumente entsprechen diesen Empfehlungen der Aufsichtsbehörde, so dass hier kein akuter Handlungsbedarf besteht. Allerdings wird auch unsere bisherige Beratungspraxis bestätigt, insbesondere hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern von Kindern und Jugendlichen.

DSGVO Newsmeldung der CompCor, 06.09.2018

DGV Mitglieder-Bestandserhebung 2018 mit Albatros

Auch für 2018 hat Albatros wieder eine hilfreiche Doku zur DGV Mitglieder-Bestandserhebung herausgegeben, womit alle Golfanlagen, die mit Albatros arbeiten, die benötigten Daten und Dokumente mit wenigen Klicks erstellen udn dann termingerecht zum 30.09.2018 an den DGV übermitteln können.

 

Die Kurzdku finden Kunden hier:

Für Fragen dazu steht das Albatros-Supportteam jederzeit gerne zur Verfügung.

DSGVO – Nutzung Kinderbilder über Vereinshomepage bzw. Internet

Unser Partner und DSB CompcCor informiert seine Kunden aktuell zum brisanten Thema der Nutzung von „Kinderbilder über Vereinshomepage bzw. Internet“. Ein Thema, bei dem zuletzt viel Verunsicherung herrschte in der ganzen Golfbranche, da die Abbildung von Jugendlichen im Golfclub über die verschiedenen Online-Kanäle bei vielen Golfanlagen alltäglich war und ist.

Eine aktuelle Anfrage beim Landesbeauftragten für Datenschutz durch CompCor erbrachte hier eine eindeutige Klärung. Hier der Original-Wortlaut der Information von CompCor an seine Kunden, die wir allen unseren Kunden unbedingt zur Beachtung nahe legen wollen:

CompCor Newsmeldung vom 09.08.2018: Aktuelle News zu Datenschutz – Bilder von Kindern und Jugendlichen im Internet oder auf Facebook

Wie Sie wissen, hat die DS-GVO in Art. 8 den Schutz von Kindern und Jugendlichen in „Diensten der Informationsgesellschaft“ deutlich verstärkt. Bislang war allerdings noch die Frage offen, ob eine „normale“ Internet-Präsentation (Vereins-Homepage) bereits darunter fällt oder „nur“ Social-Media-Plattformen wie Facebook.

Deshalb hatten CompCor im April 2018 den Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg (LfDI BW) dazu schriftlich angefragt. Nunmehr liegt die schriftliche Antwort vor, die dazu unter anderem folgendes ausführt:

„Dies bedeutet, dass Veröffentlichungen auf Facebook dem Einwilligungsvorbehalt des Art. 8 DS-GVO unterliegen. Für die Veröffentlichung von Bildaufnahmen von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren auf Vereinshomepages gilt nichts anderes: Auch hier gilt der Einwilligungsvorbehalt des Art. 8 DS-GVO, da sich auch diese Angebote- Trainingszeiten, Vereinsinformationen etc.- auch direkt an minderjährige Vereinsmitglieder richten.“

Bewertung

Dies bedeutet, dass für JEDES Bild einer Person unter 16 Jahren, das über Internet oder Facebook veröffentlicht wird, die VORHERIGE Einwilligung des Erziehungsberechtigten vorliegen MUSS. Ist dies nicht der Fall, liegt ein bußgeldbedrohter Tatbestand vor.

Schlussfolgerung

Wir haben diese Auffassung in unseren Vorlagen geändert (Nr. 11 bzw. Nr. 12 der jeweiligen Vorlage, Dateien vom 07. August 2018). Die geänderten Vorlagen stehen in Ihrer Haufe Suite im Bereich „CompCor_aktualisierte_Vorlagen“ für Sie bereit.
Wenn Sie eine Datenschutz-Richtline bereits veröffentlicht haben, passen Sie bitte diesen Bereich an und stellen Sie die geänderte Richtlinie wie bisher in einer neuen Dateiversion Ihren Mitgliedern bereit. Eine nochmalige Information an Ihre Mitglieder ist NICHT erforderlich.
Wenn Sie die Richtlinie noch nicht final veröffentlich haben, passen Sie bitte den Bereich an.
Bitte überprüfen Sie Ihre Internet-Seiten sowie Ihren Facebook-Bereich. Wenn dort Bilder von Personen unter 16 Jahren noch eingestellt sind (auch ältere Vorgänge), für die Ihnen keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt, entfernen Sie bitte dieses Bild von den Seiten und auch aus dem Archivbereich der jeweiligen Seiten.
Falls Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich in diesem Falle zur Terminabstimmung an unser Back office.

Albatros Backup Service jetzt neu auch mit DB-Archivierung

Dem Thema Datensicherheit und Datensicherung kommt mit der Neurdnung der DSGVO 2018 eine noch größere Bedeutung zu. Während die DSGVO auf der einen Seite zum „Grundsatz der Datensparsamkeit“ verpflichtet, müssen auf der anderen Seite gesetzlichen Aufbewahrungspflichten von Geschäftsvorfällen (z.B. 10 Jahre nach HGB) eingehalten werden.

Daher empfiehlt es sich, neben einer permanenten Notfallsicherung der Albatros-Datenbank für den „Fall der Fälle“, auch über eine Archivierung zumindest einer jährlichen Datenbank-Sicherung nachzudenken. Mit der Datenarchivierung, die sich dann auch durch Verschlüsselung und begrenzte Zugänglichkeit der dort abgelegten Daten auszeichnet, machen Sie den Weg frei für eine DSGVO-konforme Anonymisierung von personenbezogenen Daten in Ihrem Live-System.

Der Albatros Backup Service (ABS) kümmert sich seit Jahren bei zahlreichen unserer Kunden zuverlässig um die Sicherung Ihrer Datenbank im Notfall – bei täglicher Verfügbarkeit. Mit ABS wird Ihre Datenbank regelmäßig auf externen datengeschützten Servern gesichert. Und dabei besonders wichtig – das Wiederherstellen einer defekten Datenbank ist dann jederzeit schnell möglichanhand eines sehr aktuellen Datenstandes (in der Regel vom Vortag).

Mit dem neuen, erweiterten Produkt ABSplus bieten wir neben dem bekannten Leistungsumfang von ABS (tägliche Notfallsicherung der Albatros-Datenbank auf einem Albatros-Server) zusätzlich eine 10-Jahres-Archivierung je einer Kopie der Albatros-Datenbak (zum Stichtag 31.12.). Damit sind Sie automatisch auch für alle HGB-Belange gut aufgestellt.

Weitergehende Informationen sowie das Angebotsformular finden Sie hier.

Was lange währt…Albatros erhält DGV-Freigabe der Version 2018

Anfang Mai 2018 und damit leider bereits in der laufenden Golfsaison kann nun endlich die Auslieferung der Albatros-Jahresversion 2018 beginnen. Albatros hat zwar erneut als erster CVS-Hersteller in Deutschland die Freigabe der Jahresversion durch den Deutschen Golf Verband erhalten, der Verband hatte sich dieses Jahr allerdings zum Ärger für uns und vor allem für unsere Kunden extrem viel Zeit gelassen bei der Prüfung der Version, die vermeintlich nur marginale Anpassungen an der Intranet-Schnittstelle zu berücksichtigen hat. Aber nun kann der Roll-out starten und das Update steht bereit.

Die Jahresversion 2018 enthält dieses Jahr auch weitreichende Anpassungen bezüglich der Neuordnung der DSGVO 2018, die für unsere Kunden zu beachten sind. Albatros liefert hierzu eine umfängliche Beschreibung des Jahresupdates, die die Golfanlagen dann auch in ihre lokale Verfahrensdokumentation zum Thema DSGVO und Datenverarbeitung übernehmen können. Auch hier ist Albatros Vorreiter im Golfmarkt. Während andere Anbieter entweder zwar frühzeitig über das Thema referieren oder dieses gleich als vermeintlich unwichtig hintanstellen, liefert Albatros als erster und einziger CVS-Anbieter in DACH rechtzeitig eine Software-Version 2018, die die Gesetzesvorgaben vollumfänglich erfüllt und den Golfanlagen ein datenschutzfreundliches Arbeiten problemlos ermöglicht.

Einmal mehr gilt: Albatros…immer einen Schlag voraus!