Golfanlagen, die die elektronische Kasse von Albatros nutzen (Rezeption, Gastronomie, ProShop), sind seit 2020 gesetzlich zur Implementierung einer sogenannten „technischen Sicherungs-Einheit – kurz tSE“ verpflichtet. Albatros hatte sich bereits im Frühjahr 2020 entschieden, hier eine moderne Online-Anbindung zu einer sogenannten „Cloud tSE“ der Firma fiskaly zur Albatros-Software zu realisieren. Bereits im Spätsommer 2020 zeichnete sich ab, dass die Zertifizierung der Cloud-tSE-Anbieter für den deutschen Markt nicht bis Jahresende abgeschlossen sein würde, so dass der Gesetzgeber den Kassenbetreibern eine Karenzzeit bis 31.03.2021 eingeräumt hatte, bis zu der diese die Cloud-tSE aktiviert haben mussten, sofern sie eine entsprechende Beauftragung beim Kassenhersteller nachweisen konnten.
Mittlerweile befindet sich die Cloud-tSE-Lösung auch bei Albatros-Kunden im Einsatz, allerdings immer noch als „vorläufig lizenzierte tSE“, die streng genommen bei einer Steuerprüfung nicht anerkannt werden muss. Es zeichnet sich nun ab, dass sich die Steuerbehörden bundesweit auf eine einheitliche Verlängerung der Karenzzeit über den 31.03.2021 hinaus einigen werden, was aber bis Stand Ende April 2021 noch nicht erfolgt ist.
Daher empfehlen wir Ihnen auch auf Anraten unserer Partner fiskaly und EFSTA, bei Ihrem zuständigen lokalen Finanzamt einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur vollständigen Implementierung einer Cloud-tSE zu stellen. Mit diesem Antrag, dem wohl dann auch stattgegeben wird, erreichen Sie in der momentanen Phase hier Rechtssicherheit und minimieren Ihr Risiko, bei einer jetzt stattfindenden Steuerprüfung den mit empfindlichen Strafen bewehrten Bescheid wegen fehlender tSE zu erhalten.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater abzustimmen, haben Ihnen aber alle notwendigen Unterlagen für einen solchen formlosen Antrag zusammengestellt, so dass Sie diesen mit vergleichsweise geringem Aufwand stellen können.
Die Unterlagen finden unsere Kunden hier: tSE Antrag Fristverlängerung
Einige generelle Informationen zur Kassenlösung von Albatros finden Sie hier: GOBD-Konformität Albatros-Kasse