Albatros erfüllt aktuelle Kassen-Richtlinien, insbesondere in Österreich!

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Änderungen der gesetzlichen Lage für Registrierkassen- sowie Belegerteilungspflicht in Österreich

 

Albatros Programme arbeiten nach den neuen und seit dem 01.01.2016 geltenden „Kassenrichtlinien 2012“, welche vom Bundesministerium für Finanzen herausgegeben wurde. Sie erfüllen die rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf die maschinelle und datenträgergestützte Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle, wodurch es möglich ist, alle Geschäftsvorfälle zeitraumbezogen einem sachverständigen Dritten entsprechend geordnet vorlegen zu können.

Ebenso entsprechen Sie den aktuellen Vorgaben für die Unveränderlichkeit, digitaler Aufbewahrung, 10 Jahres Archivierung und der Registrierung der Einsatzzeiten und Orte.

Weitergehende Informationen finden Sie hier.