Aufbewahrungspflicht – was bedeutet dies für ihr Kassensystem?
Einzeldaten der Geschäftsvorfälle sind digital aufzuzeichnen.
Alle Daten eines Geschäftsvorfalles müssen unveränderbar abgelegt sein.
Alle Unterlagen (Belege, Quittungen, Rechnungen) sind digital abzuspeichern.
Erfassungspflichtig sind auch unbare Geschäftsvorfälle (EC-Karte, Kreditkarte).
Datenarchivierung von 10 Jahren ist zu gewährleisten.
Einsatzzeit und Ort der Kasse ist zu registrieren.
Ab 2020 aktuell: Belegausgabepflicht
Ab 2020 aktuell: elektronische Sicherungseinrichtung
Kassen-Regelungen für Deutschland (GoBD)
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Kassenrichtlinien für Österreich
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